Kategorien
Allgemein

§ 218 StGB abschaffen? – Eine Debatte ohne Not

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet zu prüfen, wie Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Die von der Bundesregierung dazu eingesetzte Kommission hat jetzt weitreichende Vorschläge vorgelegt, die im Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen, denn die Selbstbestimmung der Frau und das Lebensrecht des Kindes sind gleichwertige Rechtsgüter.

Werdendes Leben steht bereits von der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle über die Einnistung in der Gebärmutter bis zur Geburt des Kindes unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Spätestens mit der Einnistung des Embryos in der Gebärmutter ist das ungeborene Leben unmittelbar mit der Frau verbunden. Sein Schutz kann nur mit ihr und nicht gegen sie durchgesetzt werden. In letzter Konsequenz entscheidet immer die Frau, ob sie ihr Kind austrägt oder nicht.

Für den Schwangerschaftskonfliktfall hat Deutschland eine verfassungsgemäße und mittlerweile über Jahrzehnte bewährte gesetzliche Regelung gefunden:
Ein Straftatbestand ist bis zur 12. vollendeten Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis nicht verwirklicht, wenn die Frau zuvor eine entsprechende gesetzlich verpflichtende Beratung in Anspruch genommen hat und der Abbruch durch einen Arzt vorgenommen wird.

Ein Abbruch ist nicht rechtswidrig, wenn unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands für die Frau nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann oder im entsprechenden Zeitraum eine Vergewaltigung stattgefunden hat bzw. ursächlich für die ungewollte Schwangerschaft ist.

Bis zur vollendeten 22. Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch nach Beratung zwar rechtswidrig, die Schwangere bleibt aber straffrei.

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen, die nach einer Beratung und einer Wartezeit im zulässigen Zeitraum durchgeführt werden. Ein Strafverfahren gegen Schwangere wegen einer Verletzung des § 218 StGB gab es zuletzt im Jahr 2009. Von einer „Kriminalisierung“ ungewollt schwangerer Frauen kann also nicht die Rede sein. Warum schürt die Ampel dennoch immer wieder Ängste, indem sie den Eindruck erweckt, bei Abtreibungen gerieten Frauen zwangsläufig mit dem Gesetz in Konflikt?

Wir haben im Gegenteil eine Gesetzgebung, die Frauen im Schwangerschaftskonflikt umfassend unterstützt. Es gibt ein bundesweites Netz an Beratungsstellen, die Frauen ergebnisoffen beraten und die erforderlichen Beratungsscheine ausstellen. Die Einhaltung der Wartezeit von drei Tagen trägt darüberhinaus dazu bei, dass die Entscheidung nicht übereilt getroffen wird und sie bietet Schutz vor unzulässigem Druck von Dritten, etwa dann, wenn Väter auf einer Abtreibung bestehen oder Angst vor materiellen Sorgen die Schwangerschaft überschatten. Aktuell berät der Deutsche Bundestag sogar, die Rechtslage zu sog. Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern zu verschärfen.

Bei allen regionalen Unterschieden in Bezug auf die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, Abtreibungen durchzuführen, kann jede Frau in einer zumutbaren Entfernung eine entsprechende Praxis erreichen. Auch die Sorge vor unzureichender medizinischer Versorgung ist unbegründet. Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ausdrücklich für die Weiterbildung für Frauenärztinnen und -ärzte verankert.

Frauen, die mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert sind, befinden sich in einem schweren Konflikt und ringen mit existenziellen Sorgen und Ängsten, Unsicherheit und Zweifeln. Sie brauchen deshalb vor allem Hilfe und Unterstützung, individuelle Beratung und verlässliche und gut zugängliche Informationen über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch wie über die Möglichkeiten und Wege, mit ihrem Kind zu leben.

Was sie sicher nicht brauchen, – denn dazu sind sie in einer zu ernsten Lage, – ist ein künstlich aufgebauter ideologischer Popanz. Wohin eine gezielte Polarisierung führt, können wir derzeit an der Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung und Spaltung der Gesellschaft in vielen anderen Ländern beobachten.

Was also treibt die Bundesregierung an, dieses Fass aufzumachen? Warum müssen mühsam gefundene Kompromisse, tragfähige Strukturen und bewährte Verfahren wieder in Frage gestellt, Brücken der Verständigung in der Gesellschaft wieder eingerissen und Grenzen verschoben werden? Auch ein vermeintlich parteipolitischer Vorteil ist dies nicht wert.

Ich stehe dafür jedenfalls nicht zur Verfügung. Die Unterstützung von Frauen bei einer ungewollten Schwangerschaft oder deren Verhinderung ist keine Frage von Ideologie. Feminismus lässt Frauen in existenziellen Lebenslagen nicht im Stich. Deshalb ist mein Ansatz ein anderer: Dass Frauen in diesen Konflikt geraten, darf beispielsweise nicht daran liegen, dass sie sich wirksame Verhütungsmittel nicht leisten oder sicher anwenden können. Darüber sollten wir reden. Auch über neue Wege. Aber es gibt keinen tatsächlich fundierten Grund für eine neu aufgelegte Debatte um den § 218 StGB.

Sie finden diesen Blogbeitrag der Vorsitzenden der CDU Deutschlands Annette Widmann-Mauz MdB und Beiträge zu anderen Themen auch hier

Dienstanbieter gemäß § 5 TMG
Frauen Union der CDU Deutschlands
vertreten durch die Vorsitzende
Annette Widmann-Mauz MdB
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Telefon: 030 / 22070-453
Telefax: 030 / 22070-439
E-Mail: fu@cdu.de
U.St.ID DE122116053
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Claudia Hassenbach
Bundesgeschäftsführerin
Bundesgeschäftsstelle der Frauen Union der CDU Deutschlands
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Telefon: 030 / 22070-453
Telefax: 030 / 22070-439
E-Mail: fu@cdu.de
Bei Rückfragen, Adressänderungen oder Anregungen erreichen Sie uns unter der E-Mail fu@cdu.de.
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie sich für unseren Newsletter angemeldet haben. Der Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
Kategorien
Allgemein

Bundesregierung lässt Polizei weiter im Stich – Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern nur durch ausländische Hinweise möglich

Gestern haben Strafverfolgungsbehörden unter Federführung des LKA Niedersachsen in sechs Bundesländern in einer koordinierten Aktion mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vollstreckt. In Niedersachsen wurden von 400 Einsatzkräften Durchsuchungen in Braunschweig, Hannover, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg und Lüneburg durchgeführt. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt dazu:
„Die Strafverfolgungsbehörden in sechs Bundesländern haben mit den gestrigen erfolgreichen Durchsuchungsmaßnahmen klar gezeigt, dass sie bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige nicht nachlassen. Die Täterinnen und Täter werden für ihre schrecklichen Straftaten an den Schwächsten in unserer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen.
Diese wichtigen und erfolgreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren jedoch nur möglich, weil die Ermittlungsbehörden Hinweise vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhalten hatten. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass hier auf politischer Ebene gerade ein großer Ermittlungserfolg hochgejubelt wird, den es auf Grundlage der deutschen Regelungen nicht gegeben hätte. Dieser Ermittlungserfolg basiert auf amerikanischen Regelungen, die den deutschen Ermittlungsbehörden verwehrt werden. Durch das Nichthandeln der Ampelregierung wird ein von Strafverfolgungsbehörden lange gefordertes und mögliches Ermittlungswerkzeug, die Speicherung der IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten, nicht eingeführt. Das ist ein schweres Versagen der Bundesregierung beim Schutz der Kinder und vor schwersten Straftaten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Herbst 2022 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten möglich ist. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Jahren fordert, könnten die Ermittlungsbehörden auf dieses wichtige und rechtsstaatliche Ermittlungswerkzeug zurückgreifen und wären nicht auf Hinweise auf dem Ausland angewiesen. Doch die Ampel handelt nicht. Der Schutz der Täter und ihrer Daten ist der Bundesregierung wichtiger als der Opferschutz.
Aktuell kündigt der Bundesjustizminister einen Entwurf zu einem Quick-Freeze-Verfahren an. Obwohl es keinen konkreten Entwurf oder Zeitplan dazu gibt, ist sicher, dass Quick-Freeze kein ausreichendes Ermittlungswerkzeug sein wird. Nahezu allen Expertinnen und Experten sowie die Strafverfolgungsbehörden kritisieren seit Jahren das Quick-Freeze-Verfahren als untaugliches und unzureichendes Werkzeug im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Auch die SPD-Bundesinnenministerin fordert immer wieder ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen, kann sich aber in der Ampelregierung nicht durchsetzen. Dieser untaugliche und umfassend kritisierte Quick-Freeze-Vorschlag muss zurückgezogen werden. Die Bundesregierung muss die Entscheidung des EuGH umsetzen und unseren Strafverfolgungsbehörden die besten und wirksamsten Ermittlungswerkzeuge rechtssicher zur Verfügung stellen. Der Schutz der Kinder und der Gesellschaft vor schwersten Straftaten duldet keine längere Untätigkeit!“

Bereits in der unionsgeführten Bundesregierung der vorherigen Legislaturperiode von 2017 bis 2021 sollte die IP-Adressspeicherung rechtssicher umgesetzt werden. Das Vorhaben scheiterte stets am sozialdemokratischen Koalitionspartner mit dem Verweis auf das noch ausstehende Urteil des EuGH.

Das US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhält und wertet Daten der Social-Media-Plattformen aus, die aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung von US-Software-Unternehmen wie Microsoft, Google oder Meta geteilt werden. Das NCMEC meldet anschließend alle als strafrechtlich relevant eingestuften Vorgänge automatisch an die Strafverfolgungsbehörden der Länder, in denen Täter und Opfer vermutet werden.

Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/227 – 73 298
Fax: 030/227 – 76 298
E-Mail: carsten.mueller@bundestag.de

www.carsten-mueller.com


Datenschutzerklärung von Carsten Müller, MdB
Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Homepage unter https://carsten-mueller.com/datenschutzerklaerung/.

Kategorien
Allgemein

Demokratie-Bus in Braunschweig, 17.04.2024

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie auf den Stopp des Demokratie-Busses am 17. April in Braunschweig aufmerksam machen.

Das gegenwärtige Stimmungsbild zeigt: Demokratie ist nicht selbstverständlich. Für ein gelingendes Gemeinwesen braucht es gute Ideen und vor allem Demokratinnen und Demokraten, die mitmachen. Aus diesem Grund fährt derzeit der Demokratie-Bus der Konrad-Adenauer-Stiftung durch die Bundesrepublik und macht auf seiner Tour auch in Braunschweig Station.

Der Demokratie-Bus wird von 11 bis 15 Uhr auf dem Platz der Deutschen Einheit stehen.

Am Bus möchte das Team der Konrad-Adenauer-Stiftung mit den Bürgerinnen und Bürger vor Ort diskutieren, wie ein Europa der Zukunft aussehen könnte oder auch welche anderen Themen gerade besondere politische Relevanz haben.

Verstärkt wird das Bus-Team auch durch engagierte Mandatsträger. Angekündigt hat sich unter anderem Carsten Müller, Bundestagsabgeordneter und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht.

Alle Interessierten sind herzlich zum politischen Austausch wie auch zu einem leckeren Heißgetränk eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Weitere Infos auf unserer Homepage https://kas.de/niedersachsen oder auch direkt unter: https://ogy.de/demokratie-bus-braunschweig.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Diskussion!“

Bundesweite Bustour der Konrad-Adenauer-Stiftung - Politisches ...

Kategorien
Allgemein

Eine schöne OSTERZEIT

Die Frauen Union wünscht allen Braunschweigerinnen und Braunschweigern eine schöne Osterzeit.

Die CDU Kreisgeschäftsstelle ist vom 25. März 2024 bis zum 02. April 2024 geschlossen.

Kategorien
Allgemein

Meet and …. auf ein Prosecco

Meet and …. auf ein Prosecco
wir treffen uns im

FrauenZimmer 3

Sulzbacher Str. 41A, 38116 Braunschweig (Lehndorf- Saarplatz)

Samstag, den 20. April um 15.00 Uhr
Wenn ihr immer schon mal wissen wolltet, wie ein Traum realisiert wird. Die beiden Inhaberinnen geben Einblicke in ihre Selbständigkeit und welche Chancen und auch Risiken damit verbunden sind.

Wir können klönen, Netzwerken, Schönes shoppen und das alles bei einem Glas Prosecco.

Einfach so, wie es FRAUEN lieben!!!

Wir bitten um Anmeldung bis zum 15. April unter:
kontakt@fu-braunschweig.de
da der Platz begrenzt ist und es für die Organisation der Veranstaltung unabdingbar ist.

 

Kategorien
Allgemein Nordisches Modell Prostitution

Rosenaktion zum Internationalen Frauentag

Die Frauen Union Braunschweig hat zum Internationalen Frauentag Rosen in den Bruchstraße verteilt.

Ein Lächeln ging über die Gesichter der dort tätigen Frauen.
Wir finden, dass a l l e Frauen wertvoll sind.

Wir setzten uns weiterhin dafür ein, dass allen Frauen der nötige Respekt entgegen gebracht wird.

Unser Ziel: das „Nordische Modell“ muss in Deutschland realisiert werden. Wir stehen für einen Paradigmenwechsel in der deutschen Prostitutionspolitik.

 

Kategorien
Allgemein

Blickwinkel Prostitution – Paradigmenwechsel gefordert

 

Ein Beitrag des Arbeitskreises „Nordisches Modell“ der Frauen Union des CDU Landesverband Braunschweig zum Internationalen Frauentag am 08. März.

Der Online-Vortrag mit der ehemaligen Polizeipräsidentin des Polizeipräsidiums Duisburg, Dr. Elke Bartels, gab Einblicke in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Prostitution, die Schwierigkeiten, mit denen die Polizei konfrontiert ist und welche politischen, gesetzlichen und nicht zuletzt gesellschaftlichen Veränderungen notwendig sind, um Zwangsprostitution einzudämmen.

Beleuchtet wurden die Ergebnisse der bereits vorhandenen Prostitutionsgesetze der vergangenen 20 Jahre, die für die Prostituierten als Schutzvorschriften angedacht waren. Aber der erhoffte Erfolg blieb aus. Die Situation für die Betroffenen verbesserte sich nicht. Von den schätzungsweise 250.000 Prostituierten in Deutschland waren 2022 lediglich 28.280 Prostituierte bei Ordnungsbehörden gemeldet. Darunter gerade mal 50 sozialversicherte Beschäftigte sowie zehn ausschließlich geringfügig Beschäftigte.
Das Leben der Frauen, die unter Vortäuschung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt werden, ist gekennzeichnet von Armut, Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, Vergewaltigung, Ausweisentzug, totale Abhängigkeit von Zuhältern. Die Frauen, größtenteils ohne deutsche Sprachkenntnisse, sind nicht in der Lage sich selbst zu befreien. Das Milieu wird in weiten Teilen von organisierter Kriminalität, Banden- und Clankriminalität beherrscht.
Die Prostitutionsthematik wird aber mittlerweile von der Politik erkannt und das EU Parlament hat im Herbst 2023, die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag im Februar 2024, die Einführung des „Nordischen Modells“  gefordert. Damit verbunden sind Präventions- und Ausstiegsmodelle, die Strafbarkeit für den Kauf sexueller Dienstleistungen sowie die Stärkung der Durchsetzungsautorität der Verwaltungs- und Vollzugsorgane.

Die anschließende Diskussion mit Vertreterinnen aus Bundes,- und Landtag, verschiedenen Hilfsverbänden und Verwaltung wurde moderiert von der CDU Landesvorsitzenden der Frauen Union Braunschweig.

Schlussendlich besteht bei allen Teilnehmenden Einigkeit, dass ein Paradigmenwechsel in Deutschland dringend erforderlich ist.

Kategorien
Allgemein

Internationaler Frauentag

SICHTBARKEIT!

Das 8. März-Bündnis Braunschweig engagiert sich seit inzwischen 35 Jahren für die Rechte von Frauen, für die Sichtbarkeit von Frauen hier und in aller Welt. Auch in diesem Jahr geht es darum, Frauen und weitere vom Patriarchat betroffene Geschlechter in ihrer Vielfalt sichtbar zu machen: Sie zu sehen, zu nennen, ihren unterschiedlichen Sichtweisen Raum und Stimme zu geben, ihre Leistungen ins
Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.
Für die Sichtbarkeit von Frauen in allen Lebenslagen kämpfen die verschiedensten Organisationen, Gruppen und Projekte in Braunschweig. Der Internationale Frauentag ist dabei immer wieder ein wichtiger Anlass, um gemeinsam Missstände anzuprangern und Frauen in allen Lebenssituationen als die Hälfte der Menschheit wahrzu-nehmen: in der Gesetzgebung, in Bildungseinrichtungen, in Arbeit und
Beruf, in der Wirtschaft, bei der Verkehrsplanung, in Medizin, Kultur, Geschichte, …und nicht zuletzt in unserer Stadt.
2024 hat das 8. März-Bündnis wieder ein vielfältiges und spannendes Programm entwickelt, in dem das Thema SICHTBARKEIT! aus verschiedenen Blickwinkeln angegangen wird. So werden wir beim diesjährigen Frauenempfang am 8. März 2024 ab 17 Uhr in der Dornse internationale Stimmen von Frauen zur Situation in ihren Herkunftsländern hören. Es gibt im Programm zahlreiche Gelegenheiten zum Diskutieren, Staunen, Tanzen und Feiern und es gibt einige Überraschungen!

Programmübersicht

Mi, 6.3./ 15 Uhr Tanzperformance

Mi, 6.3./ 17:00 Workshop: Du und ich – ja oder nein? Konsens in Sex und Beziehungen

Do, 7.3./ 18 Uhr Feministischer Konzertabend 

Do, 7.3./ 19 Uhr Frauengottesdienst: Es werde Licht.

Do, 7.3./ 19 Uhr Online-Vortrag: Blickwinkel Prostitution

Fr, 8.3./ 17 Uhr Empfang zum Internationalen Frauentag
anschließend ab 18 Uhr Demo

Sa, 9.3./ 16 Uhr Diskussion: *Geschlecht als Spektrum – Was bedeutet das für Feminismus?

Sa, 9.3./ 19 Uhr Frauentanzparty 

So, 10.3. / 14 Uhr Frauenkleiderbörse

Mo, 11.3./ 17.30 Uhr Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Di. 12.3. / 19 Uhr Diskussion: Wie kommunizieren Männer und Frauen?

Mi. 13.03. / 17.30 Uhr Filmabend und Infotisch

Mi, 14.3./ 15.30 Uhr Erzählcafé: Mein intergeschlechtliches Kind

Sa, 16. u. So, 17. März/ 9-18 Uhr Tanz-Workshops

Mi, 20.3. /19 Uhr Podiumsdiskussion: Queere Sichtbarkeit –Gleichberechtigung im Abstammungsrecht

So, 24.3./ 14 Uhr Modenschau: Zusammen sind wir schöner – Frauen in Trachten auf dem roten Teppich!

Di, 23.4.2023/ 19.30 Uhr  Antipatriarchales Wunschkonzert: Volume 3

Hier ist das vollständige Programm als Download hinterlegt:
8. März-Bündnis | Stadt Braunschweig

Kategorien
Allgemein equal pay day

6. März: EQUAL PAY DAY

„Arbeit muss sich voll lohnen. Gleicher Lohn – für gleiche Arbeit,“ so Ina Scharrenbach MdL, Landesvorsitzende der Frauen Union Nordrhein-Westfalen zum Equal Pay Day am 6. März 2024.

Der Equal Pay Day symbolisiert den Tag, bis zu dem Frauen kostenlos arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar 2024 für ihre Arbeit bezahlt werden, denn: Noch immer beträgt die  durchschnittliche, unbereinigte Lohnlücke für gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen Frauen und Männern in Deutschland rund 18 Prozent. Der erste Equal Pay Day fand in Deutschland am 15. April 2008 statt.

Scharrenbach MdL weiter: „Verdienstungleichheit hat viele Ursachen: Eine davon ist definitiv die Teilzeitfalle. Frauen arbeiten nahezu dreimal so häufig in Teilzeit wie Männer. Kinderbetreuung und Pflege bedürftiger Angehöriger sind die Hauptgründe für Teilzeitarbeit. Teilzeitarbeit bei Männern wird hingegen eher selten mit Kinderbetreuung begründet. Dabei hat ein reduzierter Stundenumfang erhebliche Auswirkungen – auf den laufenden Verdienst genauso wie auf Rentenanwartschaften von Frauen. Das Ziel muss es sein, Arbeitszeit gleichmäßiger auf beide Geschlechter zu verteilen, um Verdienstungleichheiten abzubauen.“

Hintergrund (Quelle: destatis)
Der unbereinigte Gender Pay Gap wird als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts männlicher Beschäftigter definiert. Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um die Lohnlücke ohne Anpassungen handelt. Enthalten ist hier auch der Verdienstunterschied, der beispielsweise auf die Ausübung unterschiedlich bezahlter Berufe, unterschiedliche Karrierelevel oder Qualifikationen von Frauen und Männern zurückzuführen ist. Der unbereinigte Gender Pay Gap beträgt 2024 rund 18 Prozent.

Beim bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist, wie Unterschiede im Hinblick auf Beruf, Branche, Beschäftigungsumfang, Qualifikation oder Karrierelevel. Der bereinigte Gender Pay Gap beläuft sich 2024 auf rund 6 Prozent.

Kategorien
Allgemein

Einladung des AK Prostitution/Nordisches Modell der Frauen Union des CDU Landesverbandes Braunschweig

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie zu einer Online-Veranstaltung mit dem Titel

„Blickwinkel Prostitution“ mit Frau Dr. Elke Bartels, Polizeipräsidentin a. D., einladen.
Diese findet statt am
Donnerstag, den 07. März 2024 um 19:00 Uhr.

Die Anmeldung erfolgt bis zum 03. März 2024 per Mail an

frauenunion@cdu-lv-braunschweig.de

Die Zusendung des Einwahllinks erfolgt nach Anmeldung.

Dr. Elke Bartels, ehemalige Polizeipräsidentin des Polizeipräsidiums Duisburg, spricht über die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Prostitution, die Schwierigkeiten, mit denen die Polizei konfrontiert ist und welche politischen und gesetzlichen Veränderungen notwendig sind, um Zwangsprostitution wirksam einzudämmen.

Moderation: Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende der Frauen Union des CDU Landesverbandes Braunschweig.